Für
Vermittlungsanfragen und Terminvereinbarungen wählen Sie bitte
die Rufnummer
0151 / 51952773
Trotz eines Urteils des BGH, wodurch Mietern nicht
generell die Haltung von Hunden in der Mietwohnung verboten wird,
muss uns bei einer Vermittlung von Hunden eine
Einverständniserklärung des Vermieters vorgelegt werden, um
eventuelle Unstimmigkeiten mit Diesem von vornherein auszuschließen!
Wir bitten um Ihr Verständnis.