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Trotz eines Urteils des BGH, wodurch Mietern nicht generell die Haltung von Katzen in der Mietwohnung verboten wird, muss uns bei einer Vermittlung von Katzen eine Einverständniserklärung des Vermieters vorgelegt werden, um eventuelle Unstimmigkeiten mit Diesem von vornherein auszuschließen!
Wir bitten um Ihr Verständnis. |